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   VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05   

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https://dejure.org/2007,32473
VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05 (https://dejure.org/2007,32473)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.10.2007 - 10 E 323/05 (https://dejure.org/2007,32473)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 10 E 323/05 (https://dejure.org/2007,32473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 2 BAföG, § 27 BAföG, § 45 SGB 10, § 50 SGB 10
    Rechtswidrige Verwendung von Bundesausbildungsförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrige Verwendung von Bundesausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
    Auch ein vom einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2007 - 4 LA 39/06 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2007; 12 C 07.633 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2006 - 11 K 176/06 -, Juris).

    Wegen des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung können vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit auf die Vermögensgegenstände unberührt lassen, die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2000 - 5 B 182.99 -, Juris: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, a. a. O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 4 E 1153/06

    Berücksichtigungsfähigkeit eines behaupteten Treuhandverhältnisses im Rahmen der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
    Im Hinblick darauf, dass hohe Anforderungen an die Glaubhaftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Behauptung eines Empfängers von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, es handele sich im konkreten Fall nicht um eigenes, sondern um treuhänderisch verwaltetes Vermögen, zu stellen sind, sieht das Gericht im vorliegenden Fall erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt des diesbezüglichen Vorbringens des Klägers (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28.02.2007 - 4 E 1153/06 - Juris; VG Aachen, Urteil vom 05.07.2005 - 5 K 3571/04 -, Juris, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach an den Nachweis des Vorliegens eines Treuhandverhältnisses strenge Anforderungen zu stellen sind, um einem Missbrauch zum Nachteil der Vollstreckungsgläubiger vorzubeugen.).
  • VG Aachen, 05.07.2005 - 5 K 3571/04
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
    Im Hinblick darauf, dass hohe Anforderungen an die Glaubhaftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Behauptung eines Empfängers von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, es handele sich im konkreten Fall nicht um eigenes, sondern um treuhänderisch verwaltetes Vermögen, zu stellen sind, sieht das Gericht im vorliegenden Fall erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt des diesbezüglichen Vorbringens des Klägers (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28.02.2007 - 4 E 1153/06 - Juris; VG Aachen, Urteil vom 05.07.2005 - 5 K 3571/04 -, Juris, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach an den Nachweis des Vorliegens eines Treuhandverhältnisses strenge Anforderungen zu stellen sind, um einem Missbrauch zum Nachteil der Vollstreckungsgläubiger vorzubeugen.).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
    Wegen des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung können vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit auf die Vermögensgegenstände unberührt lassen, die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2000 - 5 B 182.99 -, Juris: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, a. a. O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06

    Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
    Auch ein vom einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2007 - 4 LA 39/06 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2007; 12 C 07.633 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2006 - 11 K 176/06 -, Juris).
  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 176/06

    Ausbildungsförderung; Kontoinhaberschaft bestimmt sich nach Bankvertrag;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
    Auch ein vom einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2007 - 4 LA 39/06 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2007; 12 C 07.633 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2006 - 11 K 176/06 -, Juris).
  • VGH Bayern, 20.08.2007 - 12 C 07.633
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
    Auch ein vom einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2007 - 4 LA 39/06 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2007; 12 C 07.633 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2006 - 11 K 176/06 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1306/12

    Anspruch auf Rückforderung der Ausbildungsförderung eines Studenten für sein

    vgl. auch: VG Frankfurt, Urteil vom 1. Oktober 2007 - 10 E 323/05 -, juris, Rn. 71, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 3 C 79.82 -, NJW 1985, 488.
  • VG Stuttgart, 21.10.2010 - 11 K 3128/10

    Durchsetzung von Mitwirkungspflichten durch Verwaltungszwang

    In solchen Fällen ist nämlich von einer Umkehr der materiellen Beweislast auszugehen, da die Auskünfte Umstände betreffen, die sich ohne Mitwirkung des Auszubildenden den Feststellungen des Leistungsträgers entziehen (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 01.10.2007, - 10 E 323/05 -, ).
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